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   BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86   

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BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86 (https://dejure.org/1989,931)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1989 - 4 C 12.86 (https://dejure.org/1989,931)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1989 - 4 C 12.86 (https://dejure.org/1989,931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gartenhaus - Sondergebiet - Bebauungsplan - Festsetzung der baulichen Nutzung - Wohnungseignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der gemeindlichen Planungshoheit bei der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung bei Gartenhäusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1497 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 362
  • BauR 1989, 701
  • ZfBR 1990, 36
  • ZfBR 1990, 38
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 55.81 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 = NJW 1984 S. 1576) offengelassen, ob es noch im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung einer Laube liegt, wenn der Kleingärtner und Familienangehörige behelfsmäßig auch einmal in der Laube übernachten.

    Eine Eignung zur Wochenendnutzung, wie sie das Berufungsgericht hier aufgrund der vorgesehenen Abmessungen (Grundfläche und Baumasse) festgestellt hat, ist übrigens auch für Lauben im Sinne des § 3 Abs. 2 BKleingG nicht zulässig; auch diese dürfen nämlich keine Größe (und Ausstattung) haben, die zu einer regelmäßigen Wohnnutzung, etwa an den Wochenenden, einladen (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 55.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Dabei ist die Gemeinde nicht an die in den §§ 2 bis 10 BauNVO aufgeführten Nutzungsarten und auch nicht an die in § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO eröffneten Differenzierungsmöglichkeiten gebunden (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 = NVwZ 1985, 338 und vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - BauR 1989, 440).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Hiermit wäre die Zweckbestimmung des Gebietes in dem für die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlichen Maße eindeutig im Bebauungsplan konkretisiert (vgl. BVerwGE 67, 23 [BVerwG 18.02.1983 - 4 C 18/81]).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Aufgrund der Ablehnung der Genehmigung des Bebauungsplans vom 13. Dezember 1982 und der dafür vorgebrachten Gründe besteht zwischen der Klägerin und dem Beklagten auch nach der Erledigung dieses Planes fortdauernd ein hinreichend konkretisiertes Rechtsverhältnis (vgl. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]); denn die Klägerin will einen Bebauungsplan mit gleichem Inhalt, wie ihn der Beklagte beanstandet hatte, erneut beschließen, darf ihn aber nur in Kraft setzen, wenn der Beklagte innerhalb von drei Monaten nach der Anzeige keine Verletzung von Rechtsvorschriften, die eine Versagung der Genehmigung rechtfertigen würde, geltend macht (§§ 6 Abs. 2, 11 Abs. 3 BauGB).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Es unterscheidet sich im Sinne des § 11 Abs. 1 BauNVO nicht nur von den Baugebietstypen nach §§ 2 bis 9 BauNVO (vgl. dazu BVerwGE 56, 283 [BVerwG 29.09.1978 - 4 c 30/76]), sondern wegen des Ausschlusses des Freitzeitwohnens zugleich auch von den Sondergebieten nach § 10 BauNVO (vgl. Fickert-Fieseler, Baunutzungsverordnung , § 10 Tn. 3).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Für Sondergebiete, für die der Verordnungsgeber nur einen weiten Rahmen abgesteckt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 - zur Veröffentlichung bestimmt), sind die Zweckbestimmung und die Arten der regelmäßig und der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen von der Gemeinde im jeweiligen Bebauungsplan festzusetzen (§ 10 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Dabei ist die Gemeinde nicht an die in den §§ 2 bis 10 BauNVO aufgeführten Nutzungsarten und auch nicht an die in § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO eröffneten Differenzierungsmöglichkeiten gebunden (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 = NVwZ 1985, 338 und vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - BauR 1989, 440).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Darin kommt zum Ausdruck, daß das Maß der baulichen Nutzung abhängig ist von der jeweiligen Zweckbestimmung des Baugebiets und der Art der dort zulässigen Nutzungen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Soweit das Berufungsgericht § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrundegelegt hat, kann allerdings zweifelhaft sein, ob sich der ursprüngliche Verpflichtungsantrag der Klägerin durch die Rücknahme des Antrages auf Genehmigung des Bebauungsplans "erledigt" hat (vgl. dazu Beschluß vom 15. August 1989 - BVerwG 4 B 89.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82 = NVwZ 1989, 48 mit weiteren Nachweisen) und ob der Antrag der Klägerin, der nicht auf eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der die Genehmigung des Bebauungsplans ablehnenden Bescheide, sondern auf die Feststellung der Genehmigungsfähigkeit bestimmter Festsetzungen gerichtet ist, Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage sein kann (vgl dazu Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 - DVBl. 1981, 259).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Alkoholsüchtiger - Kurkrankenhaus - Sonderkrankenhaus - Krankenhausausstattung -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86
    Soweit das Berufungsgericht § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrundegelegt hat, kann allerdings zweifelhaft sein, ob sich der ursprüngliche Verpflichtungsantrag der Klägerin durch die Rücknahme des Antrages auf Genehmigung des Bebauungsplans "erledigt" hat (vgl. dazu Beschluß vom 15. August 1989 - BVerwG 4 B 89.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82 = NVwZ 1989, 48 mit weiteren Nachweisen) und ob der Antrag der Klägerin, der nicht auf eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der die Genehmigung des Bebauungsplans ablehnenden Bescheide, sondern auf die Feststellung der Genehmigungsfähigkeit bestimmter Festsetzungen gerichtet ist, Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage sein kann (vgl dazu Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 - DVBl. 1981, 259).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Die Grundlage hierfür findet sich unmittelbar in § 11 BauNVO (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 2; Beschlüsse vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6, vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27 und vom 16. September 1998 - BVerwG 4 B 60.98 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 24).
  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

    Die Vorschriften zeigen, dass das Maß der baulichen Nutzung abhängig ist von der jeweiligen Zweckbestimmung und der Art der dort zulässigen Nutzungen (Urteil vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 2 S. 4).
  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

    Sie kann ferner durch eine Kombination von Gebietstyp und dem zugeordneten Maß der baulichen Nutzung, durch die Zahl der Vollgeschosse, durch die Geschoßflächenzahl und durch die Grundflächenzahl eine bestimmte Verdichtung erreichen oder verhindern; sie darf dies allerdings - wie etwa § 17 BauNVO näher zeigt - nur in Grenzen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 2).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Das Normenkontrollgericht knüpft vielmehr ausdrücklich an den Beschluß vom 8. August 1989 (a.a.O.) an und führt aus, daß ein untrennbarer Zusammenhang nicht bestehe, obwohl der Bebauungsplan insgesamt der planungsrechtlichen Sicherung zukünftiger Erweiterungsabsichten der Firma P. diene.

    Unzulässig ist auch die Rüge, die Normenkontrollentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - (ZfBR 1990, 38) ab.

    Innerhalb des von § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauNVO gezogenen Rahmens unterliegt die Ausweisung von Sondergebieten der planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - ZfBR 1990, 38 ).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Sie ist dabei weder an die §§ 2 bis 9 BauNVO noch - bei Differenzierungen - an § 1 Abs. 4 ff. BauNVO gebunden (vgl. Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 = NVwZ 1985, 338; Urteil vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - ZfBR 1990, 38).
  • BGH, 19.05.1995 - RiZ(R) 1/95

    Kontakte zum Rotlichtmilieu: Versetzung eines Richters in den einstweiligen

    Davon muß u.a. dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, daß seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (Gerner/Decker/Kauffmann aaO., § 31 Rz. 4; ähnlich Schmidt-Räntsch aaO., § 31 Rz. 3, 8; Fürst/Mühl/Arndt aaO., § 31 Rz. 4 f.; zur Wahrung der Unabhängigkeit durch Verhalten außerhalb des Richteramtes im Sinne des § 39 DRiG vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]; BVerwGE 78, 216, 219; Nds. DGH, Beschl. v. 14. September 1989 - DGH 1/89, NJW 1990, 1497, 1498 f.).

    Davon unabhängig folgt aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen - freundschaftliche, in der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalen zur Schau gestellte Beziehungen zu einem Straftäter, einer mit der Drogenszene in Verbindung stehenden Person und einem Zuhälter, Umgang in der Öffentlichkeit mit Zuhältern und den Betreibern eines "Eros-Center" -, daß der Antragsgegner, solange er unter dem Eindruck derartiger Beziehungen steht und an ihnen festhält, nicht über die moralische und persönliche Integrität und innere Unabhängigkeit verfügt, die unabdingbare Voraussetzung für die unparteiische, neutrale, von Distanz und Gerechtigkeitsgefühl getragene Ausübung eines Richteramtes sind (vgl. u.a. BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]; BVerwGE 78, 216, 219; Nds. DGH, Beschl. v. 14. September 1989 - DGH 1/89, NJW 1990, 1497, 1498).

  • VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421

    Gebäude mit einem umbauten Raum von mehr als 350 m³ sind auch dann keine

    Derartige Sondergebiete sind im Rahmen der nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BauNVO von der Gemeinde festzulegenden allgemeinen Zweckbestimmung einem Wohnen vorbehalten, das an Wochenenden oder während der Ferien der Erholung dient und damit zeitlich begrenzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.1989 - 4 C 12.86 - NVwZ 1990, 362).

    Ebenso wie Gartenlauben entsprechend ihrer Zweckbestimmung, sich in ihnen gelegentlich aufzuhalten und dort Gartengeräte und Gartenmöbel unterzustellen, keinen Platz für Übernachtungsmöglichkeiten bieten dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.1989 - 4 C 12.86 - NVwZ 1990, 362), sind Wochenendhäuser in der Bauleitplanung so zu dimensionieren, dass sie nicht für einen dauernden Aufenthalt geeignet sind (vgl. Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 10 Rn. 20 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2012 - 8 S 938/11

    (Unzulässige) Festsetzung eines Wochenendhausgebiets, in dem "ausnahmsweise" auch

    Der allgemeinen Zweckbestimmung widersprechende Nutzungen sind unzulässig (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Januar 2009, RdNr. zu § 11 BauNVO mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.08.1989 - 4 C 12.86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Die Gemeinde kann die Art der baulichen Nutzung gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 BauNVO über die Möglichkeiten hinaus, die § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und Abs. 9 BauNVO eröffnen, näher konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen, die ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 4 CN 5.01 - DVBl. 2002, 1121; Urt. v. 18.8.1989 - 4 C 12.86 - NVwZ 1990, 362).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 9 B 11.2375

    Baugenehmigung, Bebauungszusammenhang, Siedlungsstruktur, Innenbereich,

    Andererseits sind nach dem Ergebnis des Augenscheins auch andere Nutzungsarten, wie eine Wochenendnutzung oder eine kleingärtnerische Nutzung, feststellbar, die - an den Gebietskategorien der BauNVO gemessen - ihrer Art nach eher in ein Sondergebiet nach § 10 Abs. 1 BauNVO oder ein sonstiges Sondergebiet (§ 11 Abs. 1 BauNVO) gehören würden (BVerwG, U.v. 18.8.1989 - 4 C 12.86 - juris), sofern eine kleingärtnerische Nutzung nicht bereits auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB als zulässig angesehen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 5 S 901/99

    Stärkung des Einzelhandels durch Festsetzungen im Bebauungsplan

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2012 - 3 K 10/11

    Normenkontrolle - Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2012 - 8 S 233/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Festsetzung eines

  • VG Arnsberg, 12.02.2002 - 4 K 597/01

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage i.R.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 1 L 116/12

    Zweitwohnungssteuerpflicht von Gartenlauben

  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 8 CE 21.2499

    Eilantrag gegen die Herstellung einer Erschließungsstraße durch Ausbau eines

  • VG Ansbach, 11.09.2020 - AN 17 K 20.00708

    Nachbarklage gegen Umbau und Erweiterung einer Physiotherapiepraxis

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1997 - 8 S 2891/96

    Belange des Naturschutzes - Verhältnis zum Baurecht - Kompensation von Eingriffen

  • VG München, 16.01.2020 - M 11 K 17.3753

    Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscountmarktes

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1997 - 8 S 967/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Sondergebiet für die Aussiedlung

  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.01406

    Begrenzung des Raumangebots für Wochenendhaus in durch Flächennutzungsplan

  • VG Arnsberg, 19.06.2009 - 12 K 2129/08

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung wegen Beseitigung

  • BVerwG, 27.02.1990 - 4 B 246.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 6 A 139/88

    Flächenbegrenzung für Lauben im Kleingartengebiet; Bebauungsplan;

  • VG Arnsberg, 12.02.2002 - 4 K 587/01
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